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   BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10   

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https://dejure.org/2010,11249
BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10 (https://dejure.org/2010,11249)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2010 - 5 StR 88/10 (https://dejure.org/2010,11249)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2010 - 5 StR 88/10 (https://dejure.org/2010,11249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einzelfallbezogener Abwägungen bei der Ablehnung mildernder Umstände bei einem Hinweis auf eine insgesamt negative Persönlichkeitsentwicklung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 3; StPO § 349 Abs. 4
    Erfordernis einzelfallbezogener Abwägungen bei der Ablehnung mildernder Umstände bei einem Hinweis auf eine insgesamt negative Persönlichkeitsentwicklung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10
    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10
    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10
    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10
    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).
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