Rechtsprechung
BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 3 StPO; § 46 StGB
Strafzumessung; Urteilsgründe (zwingende Erörterung bestimmender Strafzumessungsgründe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfordernis einzelfallbezogener Abwägungen bei der Ablehnung mildernder Umstände bei einem Hinweis auf eine insgesamt negative Persönlichkeitsentwicklung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 3; StPO § 349 Abs. 4
Erfordernis einzelfallbezogener Abwägungen bei der Ablehnung mildernder Umstände bei einem Hinweis auf eine insgesamt negative Persönlichkeitsentwicklung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur Strafzumessung bei Strafmilderungsgründen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10
Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10
Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119). - BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für …
Auszug aus BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10
Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119). - BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82
Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem …
Auszug aus BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10
Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).